Der geplante Verkauf oder Kauf einer Immobilie in ist meistens der Anlass für die Ermittlung des Verkehrswertes gem. § 194 BauGB und die Erstellung eines Immobiliengutachtens oder eines Wertgutachtens. Auch Auseinandersetzungen von Ehe- und Erbengemeinschaften oder die Feststellung von Vermögenswerten sind Gründe für ein Immobilien Gutachten.
Sie wollen ein Haus in Leidersbach kaufen oder verkaufen, oder auch eine andere Immobilie? Die Geldanlage in eine Immobilie kann eine sehr gute Anlage sein. Doch diese Immobilie kann auch ein erhebliches Verlustgeschäft werden, wenn das Haus oder die Immobilie, das Sie kaufen wollen, nicht wirtschaftlich zu modernisieren ist.
Als Bausachverständiger biete ich Ihnen Hilfe beim Hauskauf oder Hausverkauf und erstelle Ihnen ein Immobiliengutachten!