Der geplante Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist oftmals der Anlass für die Ermittlung des Verkehrswertes gem. § 194 BauGB und die Erstellung einer Immobilienbewertung oder eines Verkehrswertgutachtens. Unter anderem sind die Gründe für ein Wertgutachten auch Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, Ehegemeinschaften oder die Feststellung von Vermögenswerten.
Sie wollen in Großostheim ein Haus kaufen oder verkaufen, oder auch eine andere Immobilie? Die Geldanlage in eine Immobilie kann eine sehr gute Anlage sein. Doch diese Immobilie kann auch ein erhebliches Verlustgeschäft werden, wenn die Immobilie, die sie vorhaben zu kaufen, nicht wirtschaftlich zu modernisieren ist.
Als Bausachverständiger biete ich Ihnen Hilfe beim Hausverkauf oder Hauskauf. Ich erstelle Ihnen ein professionelles Wertgutachten für Ihre Immobilie!