Der geplante Kauf oder Verkauf einer Immobilie in ist meistens der Anlass für die Ermittlung des Verkehrswertes gem. § 194 BauGB und die Erstellung einer Immobilien Bewertung oder eines Verkehrswertgutachtens. Auch Auseinandersetzungen von Ehe- und Erbengemeinschaften oder die Feststellung von Vermögenswerten sind Gründe für eine Wertgutachten.
Sie wollen ein Haus in Eschau kaufen oder verkaufen, oder auch eine andere Immobilie? Die Geldanlage in eine Immobilie kann eine sehr gute Anlage sein. Doch diese Immobilie kann auch ein erhebliches Verlustgeschäft werden, wenn die Immobilie, die Sie kaufen wollen, nicht wirtschaftlich zu modernisieren ist.
Als Bausachverständiger biete ich Ihnen Hilfe beim Hauskauf oder Hausverkauf und erstelle Ihnen ein professionelles Wertgutachten!